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So­zi­al­ge­richt Dessau-​Roßlau

Das So­zi­al­ge­richt Dessau-​Roßlau ist eines von drei So­zi­al­ge­rich­ten in Sachsen-​Anhalt.

All­ge­mei­nes

Die So­zi­al­ge­rich­te sind zu­stän­dig für Ent­schei­dun­gen im ers­ten Rechts­zug über alle Strei­tig­kei­ten, für die der Rechts­weg in die­sem Ge­richts­zweig offen steht.

Für Ver­fah­ren vor den So­zi­al­ge­rich­ten be­steht kein An­walts­ver­tre­tungs­zwang.

Be­set­zung

Ein­ge­rich­tet sind Kam­mern mit einem Be­rufs­rich­ter als Vor­sit­zen­dem und zwei eh­ren­amt­li­chen Rich­tern. Ent­schei­dun­gen im schrift­li­chen Ver­fah­ren trifft der Vor­sit­zen­de al­lein.

Zu­stän­dig­kei­ten

So­zi­al­ge­rich­te ent­schei­den über Rechts­strei­tig­kei­ten zum Bei­spiel in An­ge­le­gen­hei­ten der So­zi­al­hil­fe, Grund­si­che­rung für Ar­beits­su­chen­de, Arbeitslosen-​, Renten-​, Unfall-​, Kranken-​ und Pfle­ge­ver­si­che­rung. Fer­ner sind die So­zi­al­ge­rich­te zu­stän­dig bei Strei­tig­kei­ten zum Schwer­be­hin­der­ten­recht und um Er­zie­hungs­geld.

Nicht zu­stän­dig sind die So­zi­al­ge­rich­te für die Ju­gend­hil­fe, Wohn­geld und BAföG. Diese Strei­tig­kei­ten wer­den von den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten ent­schie­den.