Gerichtsbesetzung
Das Sozialgericht entscheidet über die Klagen grundsätzlich durch Kammern. Dieser gehören ein Berufsrichter als Vorsitzender und zwei ehrenamtliche Richter als Beisitzer an. Im Sozialversicherungsrecht werden die Beisitzer aus dem Kreis der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestimmt.