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Gerichtsbezirke der Sozialgerichtsbarkeit

Die drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle und Magdeburg sind jeweils für ihren Gerichtsbezirk zuständig. Dieser entspricht dem Gerichtsbezirk des jeweiligen Landgerichts. Welche Gemeinden zu welchem Gerichtsbezirk gehören, ergibt sich aus der Anlage zum Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt (GerOrgG LSA), abrufbar über www.landesrecht.sachsen-anhalt.de.

Der Gerichtsbezirk des Landessozialgerichts erstreckt sich auf das ganze Land Sachsen-Anhalt.