Sozialgericht Dessau-Roßlau
Das Sozialgericht Dessau-Roßlau ist eines von drei Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt.
Allgemeines
Die Sozialgerichte sind zuständig für Entscheidungen im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Rechtsweg in diesem Gerichtszweig offen steht.
Für Verfahren vor den Sozialgerichten besteht kein Anwaltsvertretungszwang.
Besetzung
Eingerichtet sind Kammern mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern. Entscheidungen im schriftlichen Verfahren trifft der Vorsitzende allein.
Zuständigkeiten
Sozialgerichte entscheiden über Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel in Angelegenheiten der Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ferner sind die Sozialgerichte zuständig bei Streitigkeiten zum Schwerbehindertenrecht und um Erziehungsgeld.
Nicht zuständig sind die Sozialgerichte für die Jugendhilfe, Wohngeld und BAföG. Diese Streitigkeiten werden von den Verwaltungsgerichten entschieden.