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Prozesskostenhilfe

Wer sich anwaltlich vertreten lassen will und die Kosten dafür nicht tragen kann, hat die Möglichkeit, beim Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt von der Höhe der Einkünfte und des Vermögens des Antragstellers und seines Ehepartners sowie der Belastungen ab. Dafür ist ein spezieller Fragebogen vorgesehen. Prozesskostenhilfe wird aber trotz Bedürftigkeit nicht bewilligt, wenn die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Weitere Informationen hierzu enthält das vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt herausgegebene Faltblatt "Beratungs- und Prozesskostenhilfe".