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Prozesskostenhilfe

Wer sich anwaltlich vertreten lassen will und die Kosten dafür nicht tragen kann, hat die Möglichkeit, beim Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, hängt vor allem von der Höhe der Einkünfte und des Vermögens des Antragstellers und ggf. seines Ehepartners ab. Für die Prüfung der Voraussetzungen müssen Antragsteller zwingend ein bestimmtes Formular verwenden. Es kann über das Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) heruntergeladen werden. Prozesskostenhilfe wird aber trotz Bedürftigkeit nicht bewilligt, wenn die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Weitere Informationen hierzu enthält das vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt herausgegebene Faltblatt "Beratungs- und Prozesskostenhilfe".