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Einstweilige Anordnung

Es gibt die Möglichkeit, durch einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht eine schnelle, vorläufige Entscheidung herbeizuführen. Die einstweilige Anordnung ersetzt aber nicht die Entscheidung in der Hauptsache. Wer in dem Eilverfahren Erfolg hat, muss später, wenn er das Klageverfahren verliert, die Leistungen zurückerstatten. Es kann deshalb vernünftiger sein, einstweilen Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen und den Ausgang des Verfahrens abzuwarten, weil diese Leistungen nachträglich nicht mehr bewilligt werden. Leider können die Verfahren vor dem Sozialgericht sehr lange dauern. Das hängt zu einem erheblichen Teil damit zusammen, dass sehr viele Entscheidungen der Sozialgerichte auf medizinischen Sachverhalten aufbauen und hierzu der fachliche Rat von Ärzten erforderlich ist. Nicht selten müssen sogar mehrere Ärzte in Anspruch genommen werden, was die Erledigung des Verfahrens verzögert.

Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts richtet sich nach der Zulässigkeit einer Berufung in einem entsprechenden Hauptsacheverfahren. Erforderlich ist also ein Zeitraum von über einem Jahr oder ein Streitwert über 750 Euro.